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Musikantengelder

18.11.1840

 MUSIKANTENGELDER - ÄRGERNISS

An Musikantengeldern von dem letzten Markttage, dann von Kirchweih zu Hockenruhe von Philipp Fleckenstein 1 f 30 x - Franz Friedel 30 x - Math. Rüth - Kaspar Fleckenstein 30 x = 3 fl in Reste sind noch 30 x Michael Rüth.


Am Allerseelentag 1840 begaben sich a) Jakob B. - b) Joh. I. - c) Franz K. und - d) Michael F., die beiden Letzteren noch Sonntagsschüler, Vormittag während man sich in der Kirche der Andacht hingab, in das Aullsche Wirthshaus, ließen sich Schnaps einschenken, und zwar in einer solchen Quantität, daß Jakob B. auf den Leichenacker während die ganze Gemeinde und Filialisten mit dem Pfarrer die Gebete für die Abgestorbenen verrichteten, sich übergab, sich nicht mehr halten konnte, und aus dem Leichenacker gleichsam geschleift werden mußte. Es ist begreiflich, welch ein großes Ärgerniß durch diese Gräberentweihung - sowohl den Todten als auch den Lebendigen gegeben werden mußten.
Deßwegen wurden sämtliche heute vor die Sitzung geladen, auf die Abscheulichkeit ihrer Handlung sowohl in religiöser Beziehung hingewiesen, vor ähnlichen Rückfällen auf das kräftigste gewarnt, und ihnen das Versprechen mittels Handschlags abgenommen, der Mahnung treu folge zu leisten, wo nicht, so werde im nächsten Betretungsfalle dem K.Landgerichte zur Bestrafung umständliche Anzeige erstattet. Den 2 Sonntagsschülern wurde das k.Gebot kein Wirthshaus zu besuchen noch besonders vorgehalten, mit dem Bemerken: daß sie zur Strafe jeder 8 xr posteriora zu gewärtigen hätten.
Auch der Gastwirth Aull war vorgeladen, wegen Übertrittes des Gebotes Sonntagsschüler in sein Haus aufzunehmen, entschuldigte sich aber damit, das Verbot noch nicht gekannt zu haben, welches im 1ten Falle mit 6 fl, im 2ten mit 10 fl, und in den folgenden mit Suspension der Schankgerechtigkeit von h.Regierung ausgesprochen ist. Deswegen wird Vorsteher beauftragt bei nächster Gmde-Versammlung dies Verbot öffentlich bekannt zu machen.
unterschrieben von den 4 Sündern und dem Wirth