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Nachbarnahme

20.Märtz 1765

NACHBARNAHME


Erscheint Michael Goßmann und machte die Anzeig wie daß sein Sohn Anton Goßmann welcher als Fuhrmann auf der Holenderstraß der mahlen wäre, endschloßen seye sich zu verheyrathen, also wollte er gebeten haben, ob er als Mitnachbar angenommen würde und ihm das diesfalsige Attestat zu ertheilen.
Conclusum
Da hier bekand das der Supplicant keine Profession erlernte sondern als Fuhrmann jahraus und ein auf der Straßen begriffen von Nürnberg nacher Holand und vice versa. wornach sodann die übrigen Posten hinweg fallen. Die Militärdienste hat solcher noch nicht verrichtet, wann er gebohren wird das von hiesigem Herr Pfarrer Attestat beweisen ratione Inferendorum et morum hat es gar keinen Anstand und kan solcher für einen Mitnachbar sörglich angenommen werden, und wird ihm das anverlangte Attestat von gerichtswegen ertheilet.
(NB Anton Goßmann starb bei einer dieser Fahrten am 19.April 1786 in Stadelhofen - siehe Wegkreuz)